Neuer Call – Ortskernförderung

Das Land Steiermark startet eine Investitionsförderung zur Orts- und Stadtkernstärkung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung. Der Fördercall mit einem Volumen von 1,1 Millionen Euro ist bis 31. Jänner offen.

Was wird gefördert?
Investitionen zur Revitalisierung und Sanierung von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden in Ortskernen in ländlichen Gebieten (unter 30.000 Einwohner/innen).

Was ist das Ziel?
Die Fördermaßnahme soll zur (Wieder-)Belebung von Ortskernen beitragen, der Flächeninanspruchnahme entgegenwirken sowie die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur von Orten einer Region stärken. Gegenstand des Aufrufs sind Einreichungen, die einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Bausubstanz in Zentrumslage leisten, indem sowohl Erdgeschoßflächen zur Verwendung als Geschäftsräumlichkeiten als auch darüberliegender Wohnbau gefördert und damit einer Nutzung zugeführt werden können.

Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung kann von Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenso wie von natürlichen Personen, juristischen Personen und im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften in Anspruch genommen werden.

Wann endet der Fördercall?
Die Einreichfrist geht bis zum 31. Jänner 2025.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind mit max. 150.000 Euro (netto) begrenzt.

Wo und wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform der Agrar Markt Austria (AMA).

Rückfragehinweis:
Büro LR Schmiedtbauer:
Maximilian Gutjahr | maximilian.gutjahr@stmk.gv.at | 0676/8666 4105
Büro KO Schwarz:
Peter Drechsler | peter.drechsler@stmk.gv.at | 0316/877 3559